Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

1.            Mit Rücksendung des unterschriebenen Angebotes, wird Ihr Termin garantiert und ist bindend. Es werden bei  Buchung sofort 50%  der Auftragssumme fällig.   

2.            Bei Auftragskündigung berechnen wir  bis 24 Tage vor Buchungsbeginn 50%  der Auftragssumme. Bei Auftragskündigung kürzer als 24 Tage wird keine Reduzierung gewährt.

3.            Unsere Angebote sind freibleibend und haben 30 Tage Gültigkeit. Andere Absprachen sind vorher schriftlich zu vereinbaren.

4.            Bei wetterbedingtem Totalausfall gewähren wir für eine Wiederanmietung eine Gutschrift von 50 % des Mietpreises.

5.            Beim Be- und Entladen der Geräte benötigen wir mindestens zwei Personen zur Hilfe.

               Bei Lieferung, Auf- und Abbau, Abholung sind genügend Helfer (4 bis 6 Personen) bereit zustellen.

               Sollte dies nicht erfolgen oder wird eine erneute Abholung vereinbart, wird dies in Rechnung gestellt.

               Besonders bei Lieferung zu Schulanfängen und Hochzeiten ist, wenn nichts anderes vereinbart, der Übergabeort die sogenannte Bordsteinkante Haus.

6.            Der Mieter ist verpflichtet, entsprechend Strom und das Erreichen des Aufstellungsortes zu gewährleisten.

7.            Bei mehrstündigem Einsatz sind dem Betreuungspersonal der Firma Santis Showline, Kinderarena und Baumarktevents Pausen für Mahlzeiten zu gewährleisten.

8.            Die Tagesmietpreise der Freizeitgeräte und Sonderattraktionen beziehen sich auf max. 6-8 Stunden, wenn nichts anderes vereinbart

9.            Falls ein Defekt an den Geräten auftritt, ist der Vermieter unverzüglich zu benachrichtigen und das Gerät stillzulegen.

               Eigenmächtige Reparaturen sind verboten.

10.          Bezahlung erfolgt sofort bei Übernahme bzw. nach Aufbau der Geräte in bar, sofern es nicht ausdrücklich anders schriftlich vereinbart wurde.

11.          Bei Nichteinhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen, werden Verzugszinsen laut BGB § 286, 288 berechnet.

12.          Der Mieter haftet für Beschädigungen, Verunreinigungen und Verluste der Geräte, Zelte, Hüpfburgen, Module sowie Zubehörteile.

               Die Instandsetzungs- und Reinigungskosten werden dem Mieter in Rechnung gestellt.

13.          Unsere Freizeitgeräte und Sonderattraktionen bedürfen einer ständigen Aufsicht durch erwachsene Personen.

14.          Den Betriebsanleitungen sowie Einweisungen durch die Firma  Santis Showline, Kinderarena und Baumarktevents sind Folge zu leisten.

15.          Die Benutzung der Freizeitgeräte und Sonderattraktionen erfolgt auf eigene Gefahr.

16.          Bei Fremdfirmenleistungen die im Auftrag der Firma Santis Showline stehen, gelten folgende Zusatzbedingungen.

               Verträge sind nicht zur Einsicht für Dritte bestimmt.

               Beide Vertragspartner verpflichten sich, das Gagengeheimnis zu wahren.

               Nachfolgeaufträge sind über die Firma Santis Showline zu vereinbaren.

               Andernfalls ist die Firma Santis Showline berechtigt, den Vertragspartner für entstandene Schäden haftbar zu machen.

17.     Ein Mangel  an der Durchführung einer Veranstaltung ist innerhalb von 3 Tagen nach der Veranstaltung bei Santis Showline anzuzeigen, ansonsten kann dieser nicht geltend gemacht werden.

 

18.          Urheberrechte:

              Die in unseren Vorverträgen und Konzepten erarbeiteten Ideen, Gedanken und Vorschläge sind geistiges Eigentum der Firma Santis Showline  und unterliegen den geltenden Urhebergesetzen.

 

Frank Werner

Inhaber

Santis Showline / Kinderarena / Baumarktevents

Klassische Ansicht